Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.
Geringfügigkeitsgrenze
- monatlich: € 518,44
- Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: € 777,66
Höchstbeitragsgrundlage
- täglich: € 202,00
- monatlich: € 6.060,00
- jährlich für Sonderzahlungen: € 12.120,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: € 7.070,00
Es handelt sich hierbei um voraussichtliche Werte. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 27. November 2023
Erscheinungsdatum: